Grenzbebauung: Was Bauherren wissen müssen

Wer ein Haus plant, stößt früher oder später auf den Begriff der Grenzbebauung. Gemeint ist die Bebauung direkt an der Grundstücksgrenze – ein Thema, das in verschiedenen Bauordnungen streng geregelt ist. Was es hierbei zu beachten gibt und unter welchen Umständen Ausnahmen möglich sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was bedeutet Grenzbebauung?

Von Grenzbebauung spricht man, wenn Gebäude oder Anbauten unmittelbar an die Grundstücksgrenze gesetzt werden und somit an das Nachbargrundstück angrenzen. Typische Beispiele sind etwa Garagen, Carports, Gartenhäuser oder auch Anbauten wie Wintergärten. Der Gedanke dahinter: Die Bebauung soll so erfolgen, dass Nachbargrundstücke nicht übermäßig verschattet oder beeinträchtigt werden und gleichzeitig ein harmonisches Gesamtbild erhalten bleibt.

Welche Regeln gelten?

Die genauen Abstandsflächen und Regelungen sind im Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan der Kommune sowie in verschiedenen Gesetzestexten festgelegt. Hierzu zählt die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, das Baugesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Grundsätzlich gilt dabei in Deutschland, dass zwischen Wohnhäusern und der Grundstücksgrenze ein bestimmter Mindestabstand einzuhalten ist. Dieser richtet sich nach der Gebäudehöhe und beträgt in vielen Bundesländern zwischen 2,5 und 3 Meter.

Für Nebengebäude wie Garagen, Carports oder kleine Gartenhäuser gelten oft Sonderregelungen. Häufig dürfen diese bis zu einer Länge von 9 Metern direkt auf der Grenze errichtet werden, solange sie eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Meist handelt es sich hierbei um rund 3 Meter.

Mögliche Ausnahmen

In manchen Fällen sind Ausnahmen von den allgemeinen Abstandsregeln erlaubt. Eine Grenzbebauung mit weniger Abstandsfläche ist beispielsweise möglich, wenn:

  • im Bebauungsplan ausdrücklich eine Bebauung auf der Grenze vorgesehen ist, etwa in Reihenhaussiedlungen
  • Nachbarn dem Bau zustimmen, beispielsweise bei einer gemeinsamen Grenzbebauung (Doppelgarage)
  • es sich um untergeordnete Gebäude wie Schuppen, Müllhäuschen oder überdachte Stellplätze handelt, die bestimmte Maße nicht überschreiten

Eine Befreiung oder Sondergenehmigung muss jedoch im Einzelfall geprüft und von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Hierbei wird unter anderem abgewogen, ob Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt würden und ob das Bauvorhaben zum Ortsbild passt.

Worauf Bauherren achten sollten

Wer eine Grenzbebauung plant, sollte sich frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren. Maßgeblich sind immer die örtlichen Bauvorschriften. Eine enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde verhindert, dass Bauherren später teure Anpassungen vornehmen müssen.

Ebenso wichtig ist eine offene Kommunikation mit den direkten Nachbarn. Ratsam ist es, die geplanten Maße und Abstände der Grenzbebauung exakt einzuzeichnen und sich die Zustimmung der Nachbarn schriftlich geben zu lassen. Insbesondere wenn Mindestabstände unterschritten werden, sollte die schriftliche Zustimmung auch im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis dokumentiert werden. Auf diese Weise sind spätere Streitigkeiten weitgehend ausgeschlossen.